Vortrag: Die Rente und das Finanzamt

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(Bericht von Ludwig Streif über den Vortrag "Die Rente und das Finanzamt" von Herbert Rendler am 15.01.2010)

Bei der Kolpingsfamilie referierte Diplom-Finanzwirt (FH) und Steuerberater Herbert Rendler über dieses ungeliebte Thema, das unter den Rentnerinnen und Rentnern nach wie vor für viel Unruhe und Verunsicherung sorgt. Um es gleich vorwegzunehmen, die meisten Rentner können wegen des seit 2005 gültigen Alterseinkünftegesetzes weiterhin ruhig schlafen.

Zunächst schilderte er, dass die Regelungswut des deutschen Gesetzgebers ungebrochen weiter fortschreitet – es gibt ca. 2.200 Gesetze, hinzu kommen unzählige Erlasse und Ausführungsbestimmungen, die es zu berücksichtigen gilt. Im Bereich der Steuern ist die Komplexität der Gesetze besonders drastisch – der Laie kann die Gesetze nicht mehr verstehen und interpretieren. Die Fachleute müssen sich permanent weiterbilden. Die Einkommensteuererklärung auf dem Bierdeckel ist Utopie.

Renten waren schon immer steuerpflichtig, neu ist jetzt, dass der zu versteuernde Anteil für Neurentner jedes Jahr um 2% steigt. Wer beispielsweise 2010 Rentner wird, muss 60% seiner Bezüge versteuern, ab 2011 sind es 62% usw. Ab dem Jahre 2040 unterliegen 100 % der Rentenbezüge der Steuerpflicht. Der bei Beginn der Rente maßgebliche steuerpflichtige Prozentsatz bleibt für die Zukunft fix.

Neu ist ebenfalls, dass die Rentenbezüge elektronisch an die Finanzämter übermittelt werden. Die gilt auch für private Renten, die von Versicherungsunternehmen oder der Berufsgenossenschaft bezogen werden. Die Finanzämter haben daher in Zukunft mehr Kontrollmöglichkeiten und können die erhaltenen Informationen mit den abgegebenen Steuererklärungen abgleichen oder zur Abgabe einer Steuererklärung erstmals auffordern.

Kritisch wird es für Rentner in der Regel dann, wenn neben der Rente zusätzliche Einkünfte z.B. aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder sonstige Einkünfte vorliegen.

Auch bei Ehepaaren, bei denen ein Partner noch berufstätig ist und der andere bereits Rente bezieht, kann es zu Steuernachzahlungen kommen. Kritisch wird es in der Regel jedoch erst, wenn der Grundfreibetrag von derzeit 8.004 Euro für Alleinstehende bzw. 16.008 Euro für Ehegatten zuzüglich der Sonderausgabenpauschbeträge überschritten sind. Möglichkeiten der Steuererminderung wie z.B. Handwerkerleistungen, außergewöhnliche Belastungen durch Krankheitskosten/Pflegeleistungen gelten auch für Rentner.

Der Referent ging auch auf steuerfreie Leistungen ein, die bei der Veranlagung zur einer höheren Steuer infolge Progressionsvorbehaltes führen können z.B. Krankengeld, Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld, Aufstockungsbeträge zur Altersteilzeit usw.

Ludwig Streif bedankte sich bei Herbert Rendler für seine wertvollen und sehr gut verständlich vorgetragenen Informationen, aus denen die zahlreich erschienen Zuhörer die notwendigen Schlüsse ziehen konnten.

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